Das bereits 1676 erwähnte Haus Grosserlen ist nicht im kantonalen Bauinventar erfasst. Die bisherige Beurteilung erfolgte jedoch ohne Besichtigung des Gebäudeinnern und ohne vertiefte bauhistorische Untersuchung. Bevor ein mehrere hundert Jahre altes Haus abgebrochen wird, erachten wir deshalb eine sorgfältige und unabhängige Abklärung als notwendig.
Neben dem Umgang mit der historischen Bausubstanz und dem Ortsbild wirft das Projekt auch Fragen zur weiteren Entwicklung von Vitznau auf. Das Bauvorhaben nutzt die erweiterten Möglichkeiten des revidierten Zweitwohnungsgesetzes – bei einem Zweitwohnungsanteil von bereits über 30 Prozent.
Unsere Position und die Hintergründe zur Einsprache finden Sie in der vollständigen Medienmitteilung im Anhang.