Der Kanton Luzern hat verbindliche Gestaltungsvorgaben erarbeitet, die künftig im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind. Der Innerschweizer Heimatschutz war gemeinsam mit weiteren Fach- und Interessenvertretungen in die Erarbeitung dieser Grundlagen eingebunden und konnte seine Perspektive zur Baukultur sowie zur landschaftlichen Einbettung einbringen.
Die neuen Vorgaben schaffen Planungssicherheit und fördern Lösungen, die funktionale Anforderungen mit einer orts- und landschaftsgerechten Gestaltung verbinden.